ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER OROOX AG
Stand Oktober 2020
- Allgemeines
(1)Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oroox AG (nachfolgend: „Oroox“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Oroox nicht an, es sei denn, die Oroox stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Oroox in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos aus-führt.
(2) Soweit in Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gel-tung von Besonderen Geschäftsbedingungen der Oroox vereinbart wird, gelten bei Überscheidungen und Widersprüchen vorrangig die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen. Individuell vereinbarte Regelun-gen gehen den Geschäftsbedingungen vor.
- Vertragsabschluss, Leistungsumfang
(1) Angebote der Oroox sind freibleibend.
(2 )Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Oroox über die in dem Auftrag/Bestellung des Kunden näher bezeich-neten Leistungsbeschreibungen zustande, welche auch in Textform erfolgen kann.
(3) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Oroox.
- Beratungsleistungen
(1) Haben die Parteien die Beratung des Kunden vereinbart, erfolgt die Vergü-tung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Sätzen der Oroox, soweit nicht ein anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist für die von ihm praktizierte Nutzung, Verwertung und Um-setzung der von Oroox erbrachten Beratungsergebnisse selbst verantwort-lich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet die zur Erbringung der Beratung erforderlichen Unternehmens-, Markt- und Geschäftsdaten, Produktbeschreibungen, Informationen zur IT-Infrastruktur, Kundendaten sowie sonstige notwendi-ge Informationen zur Verfügung zu stellen, sowie geeignete Ansprechpart-ner zu benennen, die zur Auskunft berechtigt und in der Lage sind.
(4) Die Oroox verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht auf Weisung des Kunden oder diese sind oder werden öffentlich bekannt oder Oroox ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Verfügung hierzu verpflichtet
- Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist, erfolgt sie nach Aufwand (Time & Material) zu den jeweils aktuellen Stundensätzen der Oroox. In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
(2) Haben die Parteien einen Beauftragungsrahmen vereinbart („Retainer“), werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen, monatlich zu Beginn des Folgemonats abgerechnet. Der Retainer bemisst sich nach den vereinbarten Personentagen (PT) pro Jahr. Ist eine Anzahl PT pro Monat ausgewiesen, gilt der zwölffache (12) Wert als der jährlich vereinbarte Retainer. Oroox informiert den Kunden, sobald absehbar wird, dass die Höchstgrenze des Retainer erreicht wird. Die Höchstgrenze dient zur Orientierung und als Leistungsumfang, der durch vom Kunden benannte Personen formlos abgerufen werden kann
(3) Haben die Parteien ein Service-Kontingent vereinbart (Service-Kontingent), wird dieses unabhängig von den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen abgerechnet. Ist eine Anzahl PT pro Monat mit diesem Kontin-gent ausgewiesen, so gilt der zwölffache (12) Wert als das jährlich verein-barte Kontingent. Oroox informiert den Kunden, sobald absehbar wird, dass die darin vereinbarte Höchstgrenze an PT erreicht wird.
(4) Wird die unter Absatz 2 oder Absatz 3 vereinbarte Anzahl an PT in einem Jahr überschritten, so ist Oroox berechtigt, die zusätzlich abgerufenen Leistungen nach den jeweils vereinbarten Stundensätzen abzurechnen. Nicht verbrauchte PT aus Service-Kontingenten können nicht in das Folge-jahr übertragen werden. Dies gilt auch für sonstige inkludierte Serviceleis-tungen. Bemessungsgrundlage ist hierbei das Geschäftsjahr der Oroox.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in abgrenzbaren Teilen erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Erbringung fällig.
(6) Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb der Zahlungsfrist zu erfolgen, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
(7) Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu, Aufrechnungsrechte darüber hinaus nur dann, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von Oroox anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Mehr- und Fremdleistungen, Auslagen, Neben-, Reisekosten
(1) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie Sonderleistungen werden nach Aufwand (Time & Material) gegen gesonderte Vergütung erbracht.
(2) Fremdleistungen zur Leistungserbringung (Kauf von Hardware, Fremd-software etc.) werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden vergeben. Der Kunde stellt die Oroox von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei. Die Oroox hat das Recht, die Kosten der Fremdleistungen vorab dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(3) Auslagen für technische Nebenkosten (spezielle Materialien, Anferti-gung von Fotos, Reproduktion, Druck etc.) sind vom Kunden zu erstatten.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reisekosten der Oroox gegen Vorlage von Rechnungen bzw. Belegen vom Kunden erstattet (Bahn: 2. Klasse; Flug: grundsätzlich Economy Class, Business Class bei Flugstrecken über 4 Stunden; Pkw: entsprechend steuerrechtlichen Regelungen; Hotel: bis maximal 135,- Euro/Nacht zzgl. MwSt.). Reisezeiten sind mit 50 Prozent des jeweils gültigen Stundensatzes der Oroox zu vergüten.
- Termine, Fristen
(1) Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn die Oroox hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Setzt der Kunde, nachdem die Oroox in Verzug mit ihrer Leistungs-pflicht geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlo-sem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
(3) Mit der Freigabe von Konzeptionen, Planungen, Pflichtenheften oder Gestaltungsentwürfen gelten diese als Grundlage der weiteren Leistungen.
- Kündigung
(1) Hat der Kunde die Oroox mit reinen Beratungsleistungen über eine unbestimmte Dauer beauftragt, ist jede Partei berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen.
(2) Haben die Parteien eine Vereinbarung über die Erbringung von wie-derkehrenden Leistungen, monatlichen Kontingenten und/oder einem fortlaufenden Retainer, geschlossen, wird eine Laufzeit von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten vereinbart („Mindestlaufzeit“). Jede Partei ist zur Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende berechtigt, erstmalig jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit.
(3) Wenn die Parteien eine Vereinbarung über eine feste Vertragslaufzeit geschlossen haben, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(4) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Freigabe
(1) Schuldet die Oroox ein bestimmtes, individuell für den Kunden herzu-stellendes Projektergebnis hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Projekts die Freigabe zu erklären.
(2) Erklärt der Kunde die Freigabe nicht, kann ihm die Oroox eine ange-messene Frist zur Erklärung der Freigabe setzen. Werden innerhalb dieser Frist die Gründe für eine Verweigerung nicht schriftlich erklärt, so gelten die Projektergebnisse als freigegeben. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht dazu keine Freigabe zu erteilen.
(3) Die Freigabe gilt in jedem Falle als erklärt, wenn der Kunde die Projektergebnisse produktiv nutzt.
- Gewährleistung
(1) Soweit seitens der Oroox allein Beratungsleistungen geschuldet wer-den, gewährleistet die Oroox nicht den Erfolg dieser Leistungen.
(2) Der Kunde ist für die von ihm praktizierte Nutzung und Umsetzung der Leistungsergebnisse der Oroox selbst verantwortlich.
(3) Soweit bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen ein von der Oroox zu vertretender Mangel der Leistungen vorliegt, ist die Oroox wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(4) Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen. Ist eine angemes-sene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet, inner-halb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.
(5) Die Oroox gewährleistet nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit ihrer Leistungen und Arbeiten, steht jedoch dafür ein, dass der bestim-mungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entge-genstehen. Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke haftet die Oroox nicht. Bestehen seitens der Oroox rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden gewünschten Leistungen und wurden diese nach Mitteilung der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so haftet die Oroox nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.
(6) Die Gewährleistungsfrist bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträ-gen beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.
- Gesamthaftung
(1) Bei durch Oroox und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursachten Schä-den haftet Oroox bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfül-lungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkt-haftungsgesetz.
(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Oroox nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Oroox haftet hierbei jedoch maximal bis zu einem Schaden von einer Millionen Euro. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen
(3) Soweit die Haftung der Oroox ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
- Nutzungsrechte
(1) Besteht die Leistung der Oroox in der Erstellung bzw. Übertragung von urheberschutzfähigen Werken, wird dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den Werken eingeräumt. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt. Eine Bearbeitung oder Nachahmung ist unzuläs-sig. Der Zugang zum bzw. die Übergabe des Quellcodes bei der Software-überlassung wird nicht geschuldet.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Briefings, Informationen, Daten, Unterlagen, Texte, Fotos und sonstige eigene Beiträge (zusammen “Informationen“), deren Lieferung bzw. Zurverfügungstellung zur Erfüllung der Leistungen der Oroox notwendig sind, vollständig, kostenfrei, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
(2) Ist Oroox zur Verwendung der dem Kunden überlassenen Informatio-nen nicht berechtigt, stellt er Oroox von allen Ersatzansprüchen Dritter, die diese gegen Oroox geltend machen, auf erstes Anfordern frei.
(3) Soweit es aufgrund einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung von Informationen oder einer sonstiger Verletzung von Mitwirkungshand-lungen des Kunden zu Verzögerungen oder Nichterbringung von Leistun-gen der Oroox kommt, sind der Oroox die hierdurch anfallende Zusatzkos-ten zu ersetzen.
- Eigentumsvorbehalt
(1) Die Oroox hält sich das Eigentum an den Ergebnissen ihrer Leistungen bzw. die Übertragung von Nutzungsrechten an den Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungs-verzug, ist die Oroox berechtigt, die Leistungen zurückzunehmen bzw. dem Kunden die Nutzung der Werke zu untersagen. In der Ausübung dieser Rechte liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Oroox hat dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz des Kunden.
(2) Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Oroox und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwend-bar.
(3) Vertragssprache ist deutsch.